AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von
camera-chris.com / Chris Weisemöller

Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, gelten nachstehende allgemeine Bedingungen für meine sämtlichen Lieferungen und Leistungen, ins besondere Leistungen im Bereich der Medienkommunikation. Von meinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, eine schriftliche Zustimmung seitens camera-chris.com wäre erfolgt.

1. Vertragsgegenstand
camera-chris.com / Chris Weisemöller (nachfolgend auch “Auftragsnehmer” genannt) bietet Leistungen im Bereich der Medienkommunikation und visuellen Unterhaltungselektronik, vornehmlich im technischen und künstlerischen Bereich der Erstellung von Medienproduktionen, an. Darunter fallen besonders alle Arten der film-, fernseh- und eventtechnischen Aufzeichnung, Bearbeitung und Auswertung. Hierzu gehören kreative und technische Dienstleistungen als Kameramann, Erster Kameraassistent, technischer Supervisor und Berater, sowie umfassende zugehörige technische Leistungen auf diesem Sektor. Auch werden technische Geräte zur Aufzeichnung oder Auswertung in diesem Sektor verliehen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Aufträge werden sowohl nach schriftlicher (eMail, postalisch, FAX), wie auch nach mündlicher Erteilung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter für beide Vertragsseiten bindend. Mündliche, telefonische oder telegrafische Erklärungen sind der Ordnung halber unverzüglich von demjenigen, der die Erklärung abgibt, schriftlich zu bestätigen. Der Auftragsnehmer wird sich bemühen, Vertragsabschlüsse unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers, kann seitens des Auftragnehmers keine Garantie für einen reibungslosen Produktionsablauf gegeben werden. Die Risiken trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Als schriftliche Bestätigungen werden auch Dispositionen, Reisedaten oder Abholung von Equipment gewertet. Diese erfüllen die Darstellung der eindeutigen Absicht des Auftraggebers.

3. Mitarbeiter des Auftraggebers
Mitarbeiter/innen des Auftragsnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt eines vom Auftragsnehmer bestätigten schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art wird keine Haftung übernommen.

4. Vorgehensweise bei Auftragsbestätigung
Für Produktionen werden vom Auftragnehmer verbindliche Zeitpläne für die Durchführung, Bearbeitung und Abgabe des in Auftrag gegebenen Materials dem Auftraggeber genannt oder vorgelegt oder nach dessen Zeitvorgaben realisiert. Nach einer Auftragserteilung werden das benötigte Equipment, und (wenn erforderlich) Mitarbeiter auf Freelancerbasis kalkuliert und gebucht. Dieses Vorgehen wird ebenfalls mit dem Auftraggeber abgestimmt.

4a. Ab der Auftragsbestätigung werden meinerseits keine anderen Projekte im gleichen Zeitraum angenommen, solange diese die Kapazitäten für das beauftragte Projekt überschreiten würden. Gleiches gilt für gestelltes/gebuchtes Equipment und die Freelancing-Mitarbeiter.

4b. Abtretung der in Rechnung gestellten Forderungen / Factoring
camera-chris.com ist insbesondere berechtigt, Forderungen von camera-chris.com gegen den Auftraggeber an einen FACTOR abzutreten und diesem die zuvor genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung und/oder – abrechnung zu übermitteln oder den FACTOR mit der Prüfung der personenbezogenen Daten zu beauftragen.

4c. Benennung des FACTORS
camera-chris.com ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss sowie Rechnungsstellung mitgeteilt.

4d. Weitergabe von Informationen im Rahmen des Factoring
Der Auftraggeber erteilt mit seiner Beauftragung von camera-chris.com die Berechtigung, dass camera-chris.com (auch personenbezogene) Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten Dritten zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsabwicklung und –abrechnung erforderlich ist. Informationen über den Datenschutz gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der abcfinance GmbH sind unter https://www.abcfinance.de/datenschutz einsehbar.

5. Stornierung eines Auftrages / laufenden Projektes
Stornierungen des Auftrages haben gegenüber dem Auftragsnehmer schriftlich und umgehend zu erfolgen. In besonderem Fall sind Ausnahmen mündlicher Stornierung zulässig. Soweit der Auftraggeber oder ein hierzu bevollmächtigter Dritter einen erteilten Auftrag ohne das Vorliegen von Rücktrittsgründen stornieren will, ist der Auftragsnehmer nicht verpflichtet, der Stornierung zuzustimmen. Stimmt der Auftragsnehmer der Stornierung zu, ist er berechtigt, bei einer Auftragsstornierung mit weniger als 24 Stunden vor Auftragsbearbeitung dem Auftraggeber 75% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei einer Auftragsstornierung mit mehr als 24 Stunden Ankündigung ist der Auftragsnehmer berechtigt, 25% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen.

Bei einer Auftragsstornierung innerhalb eines laufenden Auftrages ist der Auftragsnehmer berechtigt, dem Auftraggeber den Folgetag als vollständig geleisteter Arbeitstag in Rechnung zu stellen.

5a. Kalkulierte externe Kosten – Freelancer
Die kalkulierten Kosten für die vom Auftragsnehmer je nach Auftrag zugebuchten Freelancern müssen vom Auftraggeber zu 100% übernommen werden, solange diese bei Auftragserteilung dem Auftraggeber bekannt waren oder in Folge des Projektes bekannt worden wären.

5b. Kalkulierte externe Kosten – Gerätschaften und externes Equipment
Die bis zum Zeitpunkt der Absage angefallenen Kosten, für die vom Auftragsnehmer extern geliehenen Gerätschaften müssen vom Auftraggeber zu 100% bezahlt werden. Für die von camera-chris.com / Christian Weisemöller intern gebuchten Geräte müssen vom Auftraggeber zu 50% übernommen werden, um die Ausfallkosten zu decken.

6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

[camera-chris.com / Chris Weisemöller – Bad Reichenhall, 03.10.2023]